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Wenn Sie den Bau eines Wintergartens planen, fragen sich viele Menschen, ob eine Genehmigung für den Bau ihres Traumwintergartens erforderlich ist. Obwohl Aluminiumkonstruktionen mit Leichtigkeit assoziiert werden, benötigen sie nach dem Baugesetz manchmal eine Baugenehmigung.

Wintergarten bis zu 35 m² – erfordert nur einen Antrag.

Nach der aktuellen Gesetzgebung ist für den Bau von Wintergärten mit einer Größe von bis zu 35 m² keine Baugenehmigung erforderlich. Ein Antrag beim zuständigen Bezirks- oder Rathaus ist ausreichend.

Es gibt jedoch noch zwei wichtige Bedingungen, die zusammen erfüllt werden müssen:

  • Die Anzahl dieser Einrichtungen darf zwei pro 500 m² Grundstücksfläche nicht überschreiten.
  • Der Wintergarten muss einstöckig sein und es muss sich um Wintergärten handeln, die an das Gebäude angebaut sind und nicht auf die tragende Struktur des Gebäudes einwirken.

Ein Wintergarten – wann ist eine Genehmigung erforderlich.

In den folgenden Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich:

  • Die Fläche des Wintergartens beträgt mehr als 35 m².
  • Wenn die Installation eines Wintergartens mit erheblichen Umbaumaßnahmen am Haus verbunden ist, wie z.B. dem Abriss von tragenden Wänden.
  • Wenn Ihr Grundstück unter dem Schutz eines Naturschutzbeauftragten steht oder in einem Gebiet liegt, das unter besonderem Naturschutz steht.

Auch die Abstände zur Grundstücksgrenze sollten berücksichtigt werden.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zu den Nachbarn sollten eingehalten werden:

  • 4 Meter – wenn die Wand des Nachbarn Fenster oder Türen hat.
  • 3 Meter – wenn die Wand des Nachbarn keine Verglasung hat.

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